Über uns
Die Wohnungsbaugenossenschaft Volkswerft Stralsund eG wurde am 08. Juni 1954 als Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (AWG) Volkswerft, mit dem Ziel der Versorgung der Stralsunder Bürger mit Wohnungen, gegründet. Mit der Übernahme der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) Stralsund am 01.Januar 1979 wurde die AWG Volkswerft das zweitgrößte Wohnungsunternehmen der Stadt Stralsund mit rund 3.600 eigenen und 265 in Verwaltung befindlichen Wohnungen. Dieser Bestand an Wohnungen verteilt sich, mit Ausnahme der Altstadt, auf das gesamte Stadtgebiet.
Unsere Genossenschaft beteiligt sich aktiv an der sozialen und städtebaulichen Entwicklung und garantiert damit ihren Mitgliedern ein lebenslanges Wohnrecht in der sehens- und lebenswerten Hansestadt Stralsund.
Mit unseren Investitionen in Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wollen wir das Stralsunder Stadtbild auch für künftige Generationen mit einer anspruchsvollen und modernen Architektur gestalten. Dabei steht auch die Sicherung von regionalen Arbeitsplätzen im Vordergrund.
Durch ein vielschichtiges und modernes Wohnungsangebot zu fairen Mietpreisen, mit umfangreichen Serviceleistungen, wie z.B. schnellen und fachgerechten Reparaturen durch unseren eigenen Handwerksbetrieb sowie die Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen, gewährleisten wir unseren Mitgliedern ein heute und in Zukunft zeitgemäßes Wohnen.
Das Wohnen und Leben in unserer Genossenschaft bedeutet mehr als nur ein Dach über dem Kopf zu haben. Unsere geschäftspolitischen Entscheidungen sind vorrangig darauf ausgerichtet, die Wohn- und Lebensqualität unserer Mitglieder und Mieter zu steigern. Die größte Herausforderung liegt dabei in der qualitativen Zukunftssicherung unseres eigenen Objektbestandes und des Wohnumfeldes. Wir stehen als starke Gemeinschaft für Sicherheit, Stabilität und Kontinuität. Also kommen Sie zu uns und werden ein Teil unserer Gemeinschaft!
Genossenschaftsgedanke
Der genossenschaftliche Gedanke verankert die Begriffe Selbsthilfe - Selbstverantwortung - Selbstverwaltung. Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss gleichgesinnter Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles.
Das Ziel ist die Bereitstellung günstiger und bezahlbarer Wohnungen. In Genossenschaften gilt grundsätzlich: Es hat nicht der das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt, sondern jedes Mitglied hat ein Stimmrecht - eigentlich auch eine Stimmpflicht - mit dem es Entscheidungen seiner Genossenschaft beeinflussen kann.
Vorteile der Mitgliedschaft
- sichere, sozial verträgliche Mieten
- lebenslanges genossenschaftliches Wohnrecht
- moderne Wohnungen sichern eine hohe Wohnqualität
- Mitbestimmung durch genossenschaftliche Demokratie
- soziale Betreuung gerade auch für ältere Genossenschaftsmitglieder
Unser Ziel: Bei uns sollen Sie sich zu Hause fühlen!
Wer kann Genossenschaftsmitglied werden?
Grundsätzlich können natürliche Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts Mitglied unserer Genossenschaft werden. Also jeder, der die Satzung unserer Genossenschaft anerkennt. Sie ist Grundlage der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Wie kann ich Mitglied werden?
Die Nutzung einer Wohnung ist an den Erwerb der Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft gebunden. Die Mitgliedschaft kann mit oder ohne konkreten Wohnungswunsch erfolgen, muss aber spätestens mit Anmietung einer Wohnung erfolgen. Sie stellen einfach einen formlosen Antrag und die weiteren Schritte werden dann unsere zuständigen Mitarbeiter veranlassen. Über die endgültige Aufnahme beschließt der Vorstand unserer Genossenschaft.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft sind eine einmalige Beitrittsgebühr und die Zahlung von Geschäftsanteilen. Diese richten sich in der Höhe nach Größe und Lage der Wohnung. Der Pflichtanteil für die Mitgliedschaft beträgt 155,00 €. Darüber hinaus müssen für das jeweilige Mietobjekt weitere Anteile gezeichnet werden. Über weitere Details informieren wir Sie gerne in unserer Geschäftsstelle.