Bürgschaft
Ein zukünftiger Mieter kann eine gewünschte Wohnung auf Grund seines zu geringen Einkommens nicht erhalten? In diesem Fall kann eine Bürgin/ein Bürge eine Bürgschaft für ihn übernehmen.
Bitte füllen Sie das Formular aus und drucken Sie es aus. Die Bürgschaftserklärung wird erst gültig, wenn die Bürgin/der Bürge entsprechende Einkommensnachweise vorlegen kann und uns das Formular unterschrieben zugegangen ist.